WILLKOMMEN

Stiftung zur Förderung von Psychiatrie und Psychotherapie

Die ehemalige Klinik am Zürichberg an der Dolderstrasse 107 in Zürich wurde als Folge des neuen Krankenversicherungsgesetzes und der damit verbundenen neuen Spitalfinanzierung im Herbst 2011 geschlossen. Die Trägerschaft gab sich eine neue Zielsetzung.

Die private Stiftung will für ausgewählte Projekte zusätzliche Mittel zur Förderung von Psychiatrie und Psychotherapie zur Verfügung stellen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Förderung von Psychotherapie-Projekten.

Die Tätigkeit der Stiftung erfolgt ausschliesslich auf gemeinnütziger Grundlage.

Die Stiftung untersteht der Aufsicht durch die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich und ist steuerbefreit.

ADRESSE
Giesshübelstrasse 45, 8045 Zürich
KONTAKT
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WOFÜR WIR STEHEN

Statuten – Zweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Psychiatrie und Psychotherapie, insbesondere in den Bereichen:

  • Aus- und Weiterbildung von Psychiatern und Psychologen
  • Beteiligung an entsprechenden wissenschaftlichen Arbeiten und Projekten
  • Ausrichtung von Preisen für entsprechende Leistungen

Stiftungsrat

Präsident
Prof. Dr. med. Erich Seifritz
Ordinarius für Psychiatrie, Universität Zürich Klinikdirektor und Chefarzt Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Vizepräsident
Dr. iur. Sacha Vallati
Vallati Law – Praxis für Baurecht, Hinwil ZH
Prof. Dr. med. Stefan Kaiser
Professeur ordinaire, Université de Genève Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Praxis in Zürich
Dr. med. Gerhard Ebner M.H.A (Univ. Bern)
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Praxis in Zürich
Lars Studer
Vorsitzender der Bankleitung Raiffeisenbank Zürcher Oberland
Dr. med. Michael Rufer
Chefarzt Klinik Zugersee, Triaplus AG, Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie, Oberwil-Zug
Susanne Walitza
Direktorin Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich

Administration

Hanna Lienhard
WIR FREUEN UNS AUF IHRE ANFRAGE

Förderung

Gesuche für eine finanzielle Unterstützung von Projekten zur Förderung von Psychiatrie und Psychotherapie sind elektronisch (per Formular) einzureichen.

Der Stiftungsrat entscheidet bezüglich der Berücksichtigung der einzelnen Gesuche nach seinem Ermessen.

Gesuche, die bis zum 31. März eintreffen, werden vom Stiftungsrat im 2. Quartal behandelt. Verspätet eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.